Nice to know: Wichtige Erläuterungen zum Worldartregister
Das Worldartregister ist ein privatschriftliches, nicht öffentliches Verzeichnis von Kunstwerken, in dem die Eigentumsverhältnisse, sowie etwaige mit dem Kunstwerk verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden.
Registrare
Beim Worldartregister akkreditierte Registrare unterstützen die in ihrer Zuständigkeit liegenden Registrierungen im Worldartregister.
Auskunftsrecht
Das Recht zur Auskunft aus dem Worldartregister hat nur derjenige, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Ohne ein besonderes Interesse erhalten berechtigt Auskunft aus dem Worldartregister:
1. Behörden gemäß der gesetzlichen Grundlagen
2. Beim Worldartregister akkreditierte Registrare oder Sachverständige
3. Jeder der eine für den Einzelfall erteilte Zustimmung des eingetragenen Eigentümers hat
4. Der dinglich Berechtigte (z. B. Künstler, Eigentümer, Pfandrechtsgläubiger) soweit Gegenstand der Einsicht das betreffende Kunstwerk ist. Ein bloßes Kaufinteresse an Kunstwerken allein, genügt nicht als berechtigtes Interesse.
Treu und Glaube
Besondere Bedeutung für den Kunst-Schutz haben Treu und Glaube an das Worldartregister.
Es ist sinnvoll, die Richtigkeit und Vollständigkeit des Worldartregisters zu Gunsten des gutgläubigen Erwerbers anzunehmen.
Deshalb handeln alle beim Worldartregister tätigen Menschen auf Grundlage einer freiwilligen Selbstverpflichtung, die sie in besonderem Maße dazu verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne des Kunst-Schutzes zu handeln.
Fehlerhafte Eintragung
Mit der Beschwerde gegen falsche Eintragungen kann nur die Eintragung eines Widerspruches oder in Ausnahmefällen einer Löschung erreicht werden.
Ansonsten ist die Berichtigung nur mit dem Willen des Eingetragenen beziehungsweise durch Verpflichtungsklage gegen den Eingetragenen zu erreichen.
Der dingliche Berichtigungsanspruch verjährt nicht.
Vormerkung und Widerspruch
Um eine Einräumung oder eine Aufhebung in Bezug auf Kunstwerke abzusichern, kann eine Vormerkung im Worldartregister eingetragen werden.
So kann z. B. der Eigentumsverschaffungsanspruch eines Käufers schon vor der tatsächlichen Eigentumsumschreibung durch die Eintragung einer Eigentumsvormerkung (Auflassungsvormerkung) abgesichert werden.
Verfügungen, die nach der Eintragung der Vormerkung über das betroffene Kunstwerk oder Recht getroffen werden, sind dem Berechtigten gegenüber insoweit unwirksam, als sie dessen Anspruch vereiteln oder beeinträchtigen würden (`relative Unwirksamkeit´).
Die Vormerkung ist zu dem durch sie gesicherten Anspruch akzessorisch.
Sollte das Worldartregister nicht allen tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen, also keine volle Richtigkeit besitzen, muss ein Berechtigter unverzüglicheinen Widerspruch gegen die Richtigkeit des Worldartregisters eintragen lassen.
Der Widerspruch ist ebenfalls ein vorläufiger Eintrag, soll im Gegensatz zur Vormerkung jedoch ein bestehendes dingliches Recht sichern.
Sodann ist die Berichtigung des Worldartregisters zeitnah zu beantragen.
Änderungen im Worldartregister
Löschungen im Worldartregister bedeuten nicht, dass ein Eintrag entfernt wird, da jede Maßnahme - auch die erledigte - im Worldartregister lesbar bleiben muss.
Löschungen werden gerötet - also rot unterstrichen - und die Löschung als Vermerk eingetragen.
Eintragungen und sonstige Veränderungen im Worldartregister setzen grundsätzlich einen Antrag und ggf. die Bewilligung des voreingetragenen Betroffenen voraus.
Im Sinne eines wirksamen Kunst-Schutzes wird für jedes Kunstwerk und für jedes Rechtsgeschäft in Zusammenhang mit einem Kunstwerk die Eintragung im Worldartregister dringend empfohlen.
Hierzu sind neben dem Antrag, die Bewilligung und die Register-Urkunde, die die Auflassung bezeugt, erforderlich.
Möglicherweise sind ggf. weitere Genehmigungen erforderlich.
Auskünfte darüber erteilt das Worldartregister auf Antrag nach Einzelfallprüfung.
Heimathafen · Port of Registration
Zur Wahrung der Diskretion kann jeder Kunsteigentümer frei wählen, wo auf der Welt und zu welchen Bedingungen ein Kunstwerk registriert werden soll.
Anonymisierung
Es kann aus vielen Gründen sinnvoll sein, Kunstwerke anonym zu registrieren.
Gründe für eine Anonymisierung
1. Vermögensschutz
2. Steuerliche Optimierung
3. Schutz vor Zwangsvollstreckung
4. Vermeidung von Familienstreitigkeiten
5. Vorbeugung von Erbauseinandersetzungen
Wir informieren Sie gerne in einem vertraulichen Gespräch. Wir bitten um Beachtung, dass wir dabei keine Steuer- oder Rechtsberatung durchführen. Wir bitten Sie, dafür einen Steuerberater oder Rechtsanwalt ihres Vertrauens zu konsultieren. Sollten Sie über keinen Steuerberater oder Rechtsanwalts Ihres Vertrauens verfügen, sprechen wir gerne entsprechende Empfehlungen aus.
Vorteile · Auf einen Blick
1. Kostengünstiger Schutz
2. Abschreckung vor Diebstahl
3. Schnelle und einfache Anwendung
4. Viele Vorteile bei Versicherungen möglich
5. Positive Auswirkungen auf die Wertentwicklung
6. Nachvollziehbarer Lebenslauf eines jeden Kunstwerks
7. Deutlich erhöhte Rechtssicherheit im gesamten Kunstmarkt
8. Wettbewerbsvorteile gegenüber nicht registrierter Kunstwerke
9. einwandfreier Eigentumsnachweis für alle registrierten Kunstwerke
10. Schutz und Sicherheit sämtlicher am Kunstmarkt beteiligter Personen
11. Wahrung üblicher ethisch-moralischer Geschäftsprinzipien im Kunsthandel
12. Fälschungssichere Dokumentation aller Vorgänge beim Geschäft mit der Kunst
Wertgarantien
Für fälschungssicher geschützte Kunst können gegebenenfalls sogar Kunst-Wertgarantien zum Beispiel über Art Price Guarantee erworben werden.
Vorteile von Wertgarantien
1. Bonität
2. Liquidität
3. Bürgschaft
4. Spekulation
5. Kapitalanlage
6. Finanzierungen
7. Vermögensschutz
8. Wertentwicklungen
Ablauf & Funktion
1. Codierung von Kunstwerken
2. Registrierung von Kunstwerken
3. Dokumentation aller Detailangaben
4. Eintragung jeweils aktueller Eigentümer
Erfassung aller Geschäftsvorgänge
1. Von Kauf und Verkauf
2. Über Schenkung und Vererbung
3. Bis hin zu Dauerleihgabe und Stiftung
4. Lasten und Beschränkungen
5. Hypotheken
6. Vorkaufsrechte